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Standards zum Schutz Minderjähriger

Sehr geehrte Damen und Herren, wir informieren Sie, dass zum 15. Februar 2024 Änderungen im Familien- und Fürsorgerecht in Kraft getreten sind, die den Schutz minderjähriger Opfer von Gewalt erhöhen sollen (sogenanntes Gesetz „Lex Kamilek“). Die neuen Vorschriften verpflichten unter anderem Vertreter der Hotelbranche, die Beziehung zwischen erwachsenen Gästen und Kindern zu überprüfen, d.h. festzustellen, ob der Erwachsene der Elternteil/gesetzliche Vormund des Kindes ist und ob das Kind keiner Gefährdung ausgesetzt ist. WICHTIGE INFORMATION: Wenn ein mit einer Reservierung erfasstes Kind im Hotel eincheckt und von einer Person angemeldet wird, die weder Elternteil noch gesetzlicher Vormund ist, ist der Empfangsmitarbeiter verpflichtet, von dieser Person eine ELTERN- / VORMUNDSERKLÄRUNG über die Einwilligung zum Aufenthalt des Kindes unter der Obhut dieser Person zu verlangen. Dies gilt sowohl für Personen, die nicht mit dem Kind verwandt sind, als auch z. B. für Großeltern oder Onkel, die in diesem Moment nicht die gesetzlichen Vormunde des Kindes sind. Wir bitten um Verständnis für unser Personal, das gemäß den neuen Vorschriften verpflichtet ist, die Beziehung zwischen dem Kind und den erwachsenen Begleitpersonen im Hotel zu überprüfen. Wir handeln in erster Linie zum Wohl und zur Sicherheit Ihrer Kinder.